{"id":79,"date":"2018-02-06T18:30:09","date_gmt":"2018-02-06T18:30:09","guid":{"rendered":"http:\/\/metallbau-plank.de\/?page_id=79"},"modified":"2018-02-06T18:30:09","modified_gmt":"2018-02-06T18:30:09","slug":"agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/metallbau-plank.de\/?page_id=79","title":{"rendered":"AGB \/ Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>1.1 F\u00fcr alle Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.<\/p>\n<p>1.2 Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank stimmt deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zu.<\/p>\n<p><strong>Auftragserteilung<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Die Angebote der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank sind bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.<\/p>\n<p>2.2 Die zu dem Angebot geh\u00f6renden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertragspartner hat die ihm \u00fcberlassenen Unterlagen auf ihre Vollst\u00e4ndigkeit und zu pr\u00fcfen und etwaige Unstimmigkeiten der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank mitzuteilen. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Preise<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Die Preise verstehen sich netto in Euro und zuz\u00fcglich der am Tag der Abnahme des Werks g\u00fcltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Nebenleistungen.<\/p>\n<p>3.2 Erh\u00f6ht die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit ihre Preise allgemein, so ist sie &#8211; soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer handelt \u2013 berechtigt, auch den im Vertrag vereinbarten Preis in gleicher Weise nach billigem Ermessen zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><strong>Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der Rechnungsbetrag ist, wenn nichts anderes vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zu zahlen. S\u00e4mtliche Zahlungen sind auf das von der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank angegebene Konto zu leisten.<\/p>\n<p>4.2 Kommt der Besteller mit einer f\u00e4lligen Zahlung in R\u00fcckstand oder trifft in seinen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, ist die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank berechtigt, von dem noch nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages zur\u00fcckzutreten oder f\u00fcr die weiteren Leistungen Vorkasse zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.<\/p>\n<p>4.3 Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Bestellers werden s\u00e4mtliche gegen den Besteller bestehenden Forderungen der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Au\u00dferdem ist die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern) zu berechnen und eine Kostenpauschale von 40 Euro berechnen. Daneben kann die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank auch einen weiteren Schaden geltend machen.<\/p>\n<p>4.4 Ist der Besteller Unternehmer, so ist die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung durch den Besteller ausgeschlossen, wenn der Gegenanspruch des Bestellers nicht unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n<p>4.5 Anspr\u00fcche der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank auf Werklohn verj\u00e4hren in f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n<p><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank beh\u00e4lt sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zum endg\u00fcltigen und vollst\u00e4ndigen Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung vor.<\/p>\n<p>5.2 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank, und zwar in der Weise, dass die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB anzusehen ist, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den gelieferten Sachen Eigentum beh\u00e4lt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank geh\u00f6renden Sachen durch den Besteller steht der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung.<\/p>\n<p>5.3 Soweit die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank nicht durch Bearbeitung der ihr vom Besteller \u00fcberlassenen Rohware an der neu hergestellten Sache Alleineigentum erwirbt, erwirbt sie durch die Bearbeitung der Rohware oder deren Verbindung mit fremdem Material Miteigentum an der neu hergestellten Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Rohware zum Wert der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung.<\/p>\n<p>5.4 Eine Verf\u00fcgung \u00fcber die unter Eigentumsvorbehalt oder Miteigentumsvorbehalt stehenden gelieferten Sachen ist dem Besteller nur im regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftsverkehr gestattet. Insbesondere darf der Besteller den gelieferten Gegenstand weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen.<\/p>\n<p>5.5 Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt der Besteller bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung aller des Verk\u00e4ufers aus der Ver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen mit s\u00e4mtlichen Nebenrechten an die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank ab. Die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank nimmt diese Abtretung an. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung einer im Miteigentum der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank stehenden Ware gelten die vorstehenden Abs\u00e4tze sinngem\u00e4\u00df. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die Ware seinerseits, ohne die vollst\u00e4ndige Verg\u00fctung im Voraus oder Zug um Zug gegen \u00dcbergabe des Werks zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren.<\/p>\n<p>5.6 Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat der Besteller die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen sowie alle notwendigen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und alle erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>5.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank zur R\u00fccknahmen nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Erkennbare M\u00e4ngel sind der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank vom Besteller, der Unternehmer ist, sp\u00e4testens innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme des Werks, nicht erkennbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger M\u00e4ngelr\u00fcge ist jede Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6.2 M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df sowie bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund sonstiger besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.<\/p>\n<p>6.3 Die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank leistet f\u00fcr M\u00e4ngel am herzustellenden Werk zun\u00e4chst nach ihrer Wahl in angemessener Frist Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.<\/p>\n<p>6.4 Zur Vornahme aller der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit dem Verk\u00e4ufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank sofort zu verst\u00e4ndigen ist, oder wenn die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. R\u00fcckgriffs Anspr\u00fcche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.5 Sofern die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank die Erf\u00fcllung ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherf\u00fcllung wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Kosten verweigert, die Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt oder sie dem Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschr\u00e4nkung (s. Ziff. 8) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln oder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, steht dem Besteller kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/p>\n<p>6.6 Sofern die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Besteller nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>6.7 M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten ab Abnahme des Werkes. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB f\u00fcr Bauwerke bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und \u00dcberwachungsleistungen hierf\u00fcr besteht, l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt. Die kurze Verj\u00e4hrungsfrist gilt nicht, wenn der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank zurechenbaren K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder bei Verlust des Lebens des Bestellers. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.8 Bei arglistigem Verschweigen von M\u00e4ngeln oder der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit bleiben weitergehende Anspr\u00fcche unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.9 Garantien im Rechtssinne erh\u00e4lt der Besteller durch die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank nicht.<\/p>\n<p><strong>Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beschr\u00e4nkt sich die Haftung der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank oder ihrer leitenden Erf\u00fcllungsgehilfen. Gegen\u00fcber Unternehmern haftet die Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.<\/p>\n<p>7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen betreffen nicht Anspr\u00fcche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschr\u00e4nkungen nicht bei der Metallbau- Meisterbetrieb &amp; Montageservice Plank zurechenbaren K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>Abschlie\u00dfende Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)<\/p>\n<p>8.2 Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand und f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Gesch\u00e4ftssitz, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt.<\/p>\n<p>8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Vertragspartner einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeines 1.1 F\u00fcr alle Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. 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